Im Mai berichteten wir bereits über Dr. Heinrich Habig, einen Mediziner aus Recklinghausen, der Menschen Impfbescheinigungen ausstellte, wenn sie diese benötigten – auch dann, wenn die Angst dieser Personen vor den nebenwirkungsreichen Gentherapeutika zu groß für eine tatsächliche Impfung war. Für viele Bürger, die während der sogenannten Pandemie entrechtet wurden, ist Habig ein Held. Das Landgericht Bochum betrachtet ihn als Verbrecher: Heute wurde ein Teilurteil verkündet – Dr. Habig wurde zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und 10 Monaten verurteilt.
Ein Kommentar von Vanessa Renner
Mehr als ein Jahr saß der Mediziner bereits in U-Haft. Die Freiheit wird ihm weiterhin verwehrt werden. Rechtsanwalt Christian Moser verkündete heute gegen 13 Uhr auf seinem Telegram-Kanal:
In Sachen Heinrich-Habig hat das Landgericht Bochum soeben das Teilurteil über 207 Fälle verkündet.
Es hat Heinrich Habig verurteilt zu einer Haftstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten, der Haftbefehl ist sofort zu vollstrecken.
Die Begründung des Urteils lässt sehr zu wünschen übrig. Es wurden lediglich Behauptungen aufgestellt, keine einzige Subsumtion vorgenommen. Für Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe gibt es nach Ansicht des Gerichtes keine Anhaltspunkte. Stattdessen wirft das Gericht Heinrich Habig eine „rechtsfeindliche Gesinnung“ vor.
Vom Standpunkt eines Juristen kann ich nur sagen, dass dieses Urteil einen Tiefpunkt deutscher Justiz darstellt.
RA Chris Moser
Kurz darauf teilte Moser einen Beitrag der Polizisten für Aufklärung, die erläutern:
Aus Sicht der Kammer ist H. Habig schuldig. Der Tatbestand wurde objektiv und subjektiv erfüllt. Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe lagen nicht vor. Notwehr bzw. Nothilfe ist grundsätzlich gegen Gesetze unzulässig. Die Patienten hätten den Rechtsweg beschreiten können. Verbotene Vernehmumgsmethoden nach § 136a StPO lagen nicht vor. Die Patienten wurden auch nicht durch die PB (oder die StA) getäuscht. Begründung: Grundlage für die polizeilichen Maßnahmen war ein amtsgerichtlicher Beschluss. Unzulässiger Druck wurde nicht ausgeübt. Ob es sich wirklich um eine Schutzimpfung handelt ist irrelevant, da der Gesetzgeber die Impfung als solche bezeichnet und einordnet. Gewerbsmäßig hat H. Habig nicht gehandelt. 2 Jahre und 10 Monate ohne Bewährung. Der Haftbefehl bleibt in Vollzug. Rechtsmittel sind möglich. Revision wird eingelegt werden.
Polizisten für Aufklärung
Dass Dr. Habig Nothilfe leistete, also Menschen zur Hilfe eilte, die durch einen rechtswidrigen Angriff (hier: Nötigung zur potenziell riskanten Impfung) in Not geraten waren, wird also negiert. Dass Patienten zu Geständnissen getrieben worden sein sollen, indem man ihnen körperliche Untersuchungen zur Feststellung des Impfstatus androhte, weist man zurück. Ein Hinterfragen der Impfung findet nicht statt.
Ein Zyniker könnte fragen: Hätte der Gesetzgeber Rattengift verordnet und es als Impfung bezeichnet, wäre Habigs Vorgehen genauso geahndet worden? Oder spiegelt sich hier nur die völlige Verweigerung wider, die Corona-Politik – insbesondere den indirekten Impfzwang – endlich juristisch aufzuarbeiten und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen?
Der Arzt, der gemäß seines Eides stets im Sinne seiner Patienten handeln wollte, muss dies nun mit in Summe rund vier Jahren Freiheitsstrafe bezahlen. Andere Mediziner, die ihre Patienten gewissenlos und ohne Aufklärung über Nebenwirkungen mit experimentellen Präparaten geimpft haben, was diese in viel zu vielen Fällen die Gesundheit und gar ihr Leben kostete, bleiben straffrei. Ist das Gerechtigkeit?